Baumschutz muss verbessert werden

Pressemitteilung von Bündnis 90/Die Grünen im Emder Rat

Die Grüne Fraktion will die zwanzig Jahre alte Baumschutzsatzung der Stadt Emden überarbeiten. „Die Satzung entspricht nicht mehr den Anforderungen an einen wirksamen Baumschutz, dem Artenschutz und den Anforderungen des Klimawandels“, sagt Fraktionsvorsitzender Bernd Renken. André Göring, grüner Vertreter im Ausschuss für Stadtentwicklung, hat den Antrag zur Änderung der Baumschutzsatzung für die Fraktion gestellt.

„Die in den vergangenen Jahren erfolgten Fällungen führten immer wieder zu enormen Protesten, sei es bei Neubauten oder auch im Bestand geplanten Veränderungen. Ein konsequenter Schutz der Natur und des Baumbestandes ist angesichts der immer weiter fortschreitenden Klimakrise nicht mehr wegzudenken, denn der gesamte Baumbestand der Stadt Emden dient dem Gemeinwohl“, begründet der Ratsherr das Ansinnen der Fraktion.

Die wesentlichen Änderungen sind  im Einzelnen:

  • Der Schutz soll bereit ab einem Stammumfang von 60 cm, für schnellwachsende Arten ab 80 cm beginnen. Derzeit sind es 120 cm.
  • Es soll keine Ausnahmen für bestimmte Baumarten geben. Derzeit sind z.B. Birken und Nadelbäume nicht geschützt.
  • Streichung der Grundstücksgröße. Bisher sind Bäume erst auf Grundstücken ab einer Größe von 1.000 m2 geschützt. Bäume auf Wohngrundstücken werden damit in aller Regel nicht erfasst..

André Göring: „Als Beispiel einer sinnvollen Baumschutzsatzung sollte die Satzung unserer Landeshauptstadt herangezogen werden.

Diese benennt im Gegensatz zu unserer Satzung die Ziele des Baumschutzes sehr gut.“

Die Notwendigkeit einer Änderung der Satzung steht für die Grüne Fraktion außer Zweifel. Ein aktuelles Beispiel ist Janssens Tuun. Das vorliegende Gutachten weist darauf hin, dass von den 73 Bäumen zehn Bäume aufgrund der Baumschutzsatzung wegen ihres Stammumfangs größer als 120 cm kompensiert werden müssen. Bernd Renken: „Das Baumkataster erfasst jedoch 37 weitere Bäume mit einem Stammumfang zwischen 60 cm und 120 cm. Diese wären mit unserem Änderungsantrag geschützt und müssten ebenfalls kompensiert werden, wenn die Satzung noch vor dem September in Kraft treten würde.“

Der im Austellungsverfahren befindliche Bebauungsplan D 91 in Constantia enthält die Festsetzung, dass ab einer Grundstücksgröße von 400 m2 mindestens ein Baum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten ist. Das ist ein Widerspruch zur Baumschutzsatzung, die einen Schutzstatus erst ab 1000 m2 bestimmt.

Auch im Landschaftsrahmenplan wird dringlicher Handlungsbedarf für eine Änderung angemeldet, weil die derzeitige Baumschutzsatzung nicht den nötigen Schutz für Baumdenkmäler auf privaten Grundstücken bietet.

Für Rückfragen stehen André Göring, Tel.  0176 20177259 und Bernd Renken zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Bündnis 90/Die Grünen im Emder Rat
Bernd Renken
Fraktionsvorsitzender
Am Delft 19
26721 Emden

fon/fax 04921 359503
bernd.renken@gruene-emden.de

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