Schottergärten: Die Verwaltung weiß von nichts

Bild Bunkermuseum Pressemitteilung
Bild: CC BY-SA 3.0 - H.G.Graser

Pressemitteilung von Bündnis 90/Die Grünen im Emder Rat

Auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion zum Umgang mit „Schottergärten“ teilt die Verwaltung mit, dass „bisher keine Schottergärten im Sinne des eines angezeigten rechtswidrigen Zustandes bekannt“ sind. Dies verursacht bei den Grünen mehr als ein Kopfschütteln. „Da müssen in der Verwaltung die Scheuklappen angelegt worden sein“, meint Fraktionsvorsitzender Bernd Renken. „Die Zerstörung von Lebensräumen bedrohter Insektenarten durch den ungebremsten Trend zu Schottergärten ist auch in Emden nicht zu übersehen, wenn man mit offenen Augen durch die Stadt geht.“ 

Die Verwaltung hat in ihrer Antwort dennoch angekündigt, dass die Stadt mit der Stiftung Ökowerk ein Konzept zur Sensibilisierung und Beratung der Bevölkerung entwickeln und einen Flyer herausgeben wird. Der Grüne fordert von der Verwaltung wirksame Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung von Schottergärten. „Es ist zwar richtig, zunächst an die Eigenverantwortlichkeit der Bürgerinnen und Bürger zu appellieren und bei Verstößen zunächst das Gespräch mit ihnen zu suchen. Gleichwohl muss den Uneinsichtigen gegenüber auch deutlich gemacht werden, dass bei Verstößen gegen die Bauordnung entsprechend der Gesetzeslage gehandelt wird. Schließlich muss auch jeder Falschparker mit einem Knöllchen rechnen.“

Hintergrund der Anfrage: 

  • 9 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung schreibt vor, dass nicht überbaute Flächen von Baugrundstücken Grünflächen sein müssen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat sich der Thematik „Schottergärten“ angenommen und in einem an alle Unteren Bauaufsichtsbehörden gerichteten Runderlass vom 11.12.2019 Hinweise und Empfehlungen zum Umgang mit den Verstößen gegeben. Darin heißt es u.a.:

„Für die Überprüfung der Einhaltung der genannten Anforderungen sind Sie als untere Bauaufsichtsbehörde vor Ort zuständig. Bei Kenntnisnahme eines entsprechenden Rechtsverstoßes besteht für Sie die Möglichkeit, nach § 79 NBauO Maßnahmen anzuordnen, die zur Herstellung und Sicherung rechtmäßiger Zustände erforderlich ist.“

Darüber hinaus empfiehlt das Ministerium, Bauwillige bereits im Vorfeld für das Thema zu sensibilisieren und gezielt auf die bestehende Rechtslage zu informieren sowie im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens einen Hinweis auf die Gesetzesvorschrift in den Baugenehmigungsbescheid aufzunehmen.“ Dies ist bislang in Emden nicht der Fall.

Anfrage und Antwort im Anhang:

Bündnis 90/Die Grünen im Emder Rat
Bernd Renken
Fraktionsvorsitzender
Am Delft 19
26721 Emden

fon/fax 04921 359503
bernd.renken@gruene-emden.de

 

Folge uns ...

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

2 Kommentare

  1. Sehr geehrter Herr Renken,
    welche Wirkung hat Ihrer Meinung nach eine Anzeige gegen die Stadt Emden wegen fortlaufender Tolerierung gesetzeswidrigen Anlegens von Schottergärten und andauernde Duldung solcher angelegter Einrichtungen innerhalb ihres Einflussbereiches?
    Warum gibt es keine Stellungnahmen Ihrer Fraktion gegen die Hinrichtung gesunder ökologisch wertvoller Bäume auf dem Marktplatz, und deren „Ersatz“ durch weihnachtsbaumartige Baumschulpflanzen? (Vermutlich haben die Planer hierbei an eine eindrucksvolle Adventsbeleuchtung gedacht).

    1. Sehr geehrter Herr Borcherding,

      gerne nehme ich Stellung zu Ihren Anmerkungen:
      1. Eine Anzeige gegen die Stadt Emden haben wir nicht angekündigt und haben dies auch nicht vor. Wir haben darauf aufmerksam gemacht, dass in Emden wie anderswo auch der Trend zu Schottergärten zu beobachten ist, obwohl diese nach der Niedersächsischen Bauordnung nicht zulässig ist. Nicht die Stadt handelt rechtswidrig, sondern die Grundstückseigentümer. Die Stadt hat jedoch dafür zu sorgen, dass geltendes Recht eingehalten wird.
      2. Zum Baumbestand auf dem Neuen Markt haben wir in den Sitzungen des Rates Stellung genommen. Dass ein größerer Teil des Baumbestandes auf dem Neuen Markt entfernt wurde, hat uns Grüne Fraktion auch geschmerzt. Die dafür genannten Gründe waren für uns jedoch nachvollziehbar, übrigens auch für den ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten der Stadt, der an den Beratungen teilgenommen hat. Wir haben uns in deshalb dafür eingesetzt, einen Teil der Bäume zu erhalten und für die Neuanpflanzungen größere Bäume als ursprünglich vorgesehen waren anzupflanzen. Dies ist in der Ausführungsplanung auch berücksichtigt worden. Am Neuen Markt werden zumindest Ersatzpflanzungen vorgenommen. Schottergärten sind dagegen eine Totalzerstörung des Lebensraumes von Insekten.
      Ich hoffe Ihnen damit unsere Position verdeutlicht zu haben. Gerne nehmen wir jederzeit kritische Anregungen und konstruktive Vorschläge zur Beratung entgegen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Bernd Renken

Kontakt