Antrag: Mit einem Solar-Booster den Klimaschutz vorantreiben!

Gemeinsamer Antrag der im Emder Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen vom 14.06.2022

Der Rat stellt fest,

  • dass für eine klimaneutrale Stadt Emden die Energiegewinnung aus Photovoltaik unverzichtbar ist,
  • dass das Tempo des Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen deutlich beschleunigt werden muss,
  • dass dieser Ausbau vorrangig auf bereits versiegelten Flächen stattfinden soll,
  • dass steigende Strompreise und deutlich verbesserte Förderbedingungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes die Installation von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dächern und anderen kommunalen Bauwerken wirtschaftlich attraktiv machen,
  • dass unter diesen Bedingungen die Stadt Emden den Klimaschutz vorantreiben und gleichzeitig den Haushalt entlasten kann.

Der Rat begrüßt die Mitteilung der Verwaltung,

  • dass das Gebäudemanagement eine Liste sämtlicher für Photovoltaik geeigneter Dachflächen ihrer Liegenschaften zusammengestellt und in einer Grobanalyse die möglichen Photovoltaikpotenziale geprüft hat,
  • dass in einer Feinanalyse passende Photovoltaikanlagen, unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und dem Aspekt der CO2- Einsparung, dimensioniert und nach (finanzieller) Möglichkeit umgesetzt werden sollen,
  • dass eine Doppelnutzung von Dachbegrünung stets mitdurchdacht wird,
  • dass bei Neubauten und Dachsanierungen von Gebäuden des GME eine Umsetzung mit Photovoltaik geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt wird,
  • dass der Einsatz von Batteriespeichern, um den Eigenverbrauchsanteil des durch Photovoltaik erzeugten Strom zu erhöhen, mitbetrachtet wird,
  • dass die Nutzung von städtischen Parkplatzflächen für PV-Anlagen in Betracht gezogen wird und bei wirtschaftlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen und/oder entsprechenden Förderprogrammen realisiert werden sollen,
  • dass in Abhängigkeit zu den Landes- und Bundesvorgaben ein Ausbauzielpfad für PV in Emden bestimmt wird und Strategien zur Erreichung des Ziels erarbeitet werden sollen.
  • dass im Zuge der Potenzialermittlung zudem alle größeren versiegelten Flächen auf ihre PV-Eignung hin abgeprüft und entsprechende Potenzialflächen kartografisch dargestellt werden sollen.

Die Verwaltung wird daher beauftragt,

  • zu prüfen, welche Dachflächen kommunaler Gebäude und sonstigen Bauwerke im Eigentum der Kommune aufgrund der Statik, der Ausrichtung und weiterer möglicher Restriktionen (z.B. Verschattung, Dachsanierung) für die Installation einer Solaranlage geeignet sind,
  • die für die Installation einer Solaranlage geeigneten kommunalen Liegenschaften anhand des Strombedarfs dieser Liegenschaft daraufhin zu prüfen, ob eine primär dem Eigenverbrauch dienende Anlage oder eine Anlage zur Volleinspeisung errichtet werden sollte,
  • auf dieser Grundlage einen Ausbauplan für Solarstrom auf den kommunalen Liegenschaften einschließlich der Liegenschaften städtischer Eigenbetriebe und Gesellschaften vorzulegen mit der Zielsetzung, bis 2030 alle geeigneten Gebäude und Flächen mit Photovoltaik- Anlagen auszustatten, soweit die technische Umsetzbarkeit, langfristige Nutzung und Kosteneffizienz gegeben ist,
  • dem Rat bis Ende 2022 einen schriftlichen Bericht über das Ergebnis der vorgenommenen Prüfungen zu 1. und 2. sowie den Entwurf eines Ausbauplans vorzulegen,
  • dass, falls eigene Finanzmittel für den Ausbau der Photovoltaik nicht zur Verfügung stehen, die zur Verfügung stehenden Flächen den Stadtwerken, aber auch Bürgerenergiegenossenschaften und Anderen zur Verpachtung angeboten werden. Diese planen, errichten und betreiben die Photovoltaikanlage oder vermieten sie zwecks Eigennutzung an die Stadt,
  • die Planungsgrundlagen, Bebauungsvorgaben und Landschaftsrahmenplan etc. der Stadt Emden so ändern, dass über die bereits in Planung befindlichen Freiflächen-PV-Anlagen hinaus, zukünftige Planungen (auch seitens Dritten) vorrangig auf bereits versiegelten Flächen („PV-Überdachung“) erfolgen müssen,
  • in Bezug auf die Bauvorschriften zur Dachform im Neubaugebiet Conrebbersweg-West eine Beschluss-Empfehlung vorlegen, mit der die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern oder die Errichtung regenrückhaltende Gründächer bevorzugt erreicht werden kann,
  • zu prüfen, inwieweit bei bestehenden Bebauungsplänen anlässlich von Sanierungen oder Neubauten hemmende gestalterische Vorgaben für eine optimale Solarnutzung und die Anlage von Gründächern ausgeräumt werden können.

Antragsteller: SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Gruppe GRÜNE feat. Urmel, FDP-Fraktion, GfE-Fraktion, Gruppe Die Fraktion





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