Anfrage: Straßenbauliste betreffend Fahrradstraßen

Hinweisbild Anfrage
Sehr geehrte Herren des Verwaltungsvorstandes,
in der den Fraktionen vorgelegte Straßenbauliste für 2020 wird folgendes ausgeführt: „Vollausgebaut werden sollen die Jahnstraße, 1. Bauabschnitt (260.000 €), die Braunsberger Straße (150.000 €) und die Hermann-Löns-Straße (150.000 €). Die Gesamtkosten für die drei Maßnahmen im Vollausbau betragen 560.000 €. Alle Straßen des Vollausbaus sollen als Fahrradstraße ausgebaut werden. Für Fahrradstraßen bestehen Förderungsmöglichkeiten von maximal 75 %, mindestens aber 40 %. Die drei Straßen eignen sich als Fahrradstraße, da sie Teil des festgelegten Schulweg- bzw. Freizeitroutenradnetzes sind.“

Wir begrüßen sehr die Absicht der Verwaltung, weitere Fahrradstraßen im Stadtgebiet einzurichten. Aus den uns zugesandten Unterlagen geht nicht leider hervor, welche Anforderungen an Fahrradstraßen in Emden gestellt werden hinsichtlich ihrer Gestaltung und Qualität, insbesondere zur Straßenbreite, den Sicherheitsabständen zu parkenden Kfz und den Richtungsverkehren für Kfz.

Zur Gestaltung von Fahrradstraßen heißt es in der Publikation „Einrichtung von Fahrradstraßen“ des Instituts für innovative Städte: Optimal ist eine Fahrgasse von 4,5 Metern. Sie ermöglicht bequem den Begegnungsverkehr zwischen einem Kfz und zwei Radfahrern bzw. jeweils zwei Radfahrern. An diesem Wert orientieren sich deshalb auch die RaSt und die Regelwerke in den Niederlanden (CROW 2016). Die Spannbreite schwankt um diesen empfohlenen Wert. Beispielsweise nennt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft unter Verweis auf eine Studie zur Verkehrssicherheit in niederländischen Fahrradstraßen eine Mindestbreite von 4,0 Metern bei Einrichtungsverkehr (Kfz) und eine Maximalbreite von 5,0 Metern (Schläger 2016).“

Zusätzlich zur Breite der Fahrgasse kommen im Falle von Parkständen noch Sicherheitsräume hinzu: „Die wahrscheinlich häufigste Form ist das Parken längs zur Fahrbahn. […] Zwischen den Parkständen und der Fahrgasse ist ein gut sicht- und wahrnehmbarer Sicherheitstrennstreifen anzulegen, der den Radverkehr vom unmittelbaren Gefahrenbereich fernhält.“ Der Sicherheitstrennstreifen zu Längsparkständen ist mit einer Mindestbreite von 0,5 Metern und einer Maximalbreite von 0,75 Metern auszuführen.

Ähnlich verfährt die Stadt Münster, die für den weiteren Ausbau von Fahrradstraßen neue Qualitätsstandards beschlossen hat. Darin heißt es: „Künftig gelten einheitliche, möglichst zügig zu realisierende Qualitätsstandards für die Gestaltung bestehender sowie geplanter Fahrradstraßen, wie sie in den Niederlanden bereits seit vielen Jahren umgesetzt werden: Die Breite der Fahrgasse muss künftig mindestens 4,00 m (zzgl. 0,50 m – 0,75 m Sicherheitstrennstreifen zu parkenden Kfz) betragen um die Verkehrssicherheit (Hauptunfallursache auf Fahrradstraßen sind zu schmale Fahrgassen) und den Komfort für Radfahrende zu gewährleisten. Vielerorts wird dieser Standard nur erreicht werden können, wenn die Flächeninanspruchnahme des ruhenden Kfz-Verkehrs deutlich reduziert wird und zumindest einseitig das Parken entfällt. Umgekehrt führen zu breite Fahrgassen dazu, dass die Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs zunehmen. Die optische Wirkung der Straße steht dann im Gegensatz zu ihrer Funktion als Radverkehrsachse. Daher darf die Fahrgassenbreite maximal 5,00 m (zzgl. 0,50 m – 0,75 m Sicherheitstrennstreifen zu parkenden Kfz) betragen. Dies kann u.a. durch Bepflanzungen, breitere Sicherheitsbereiche, Fahrradabstellanlagen oder Stadtmobiliar gelingen.“

Da es uns darum gehen muss, qualitativ gute Fahrradstraßen einzurichten, die schnelle, sichere und komfortable Wegeführungen bieten und damit das Umsteigen auf das Fahrrad fördern, bitten wir für unsere Fraktionsberatung der Straßenbauliste am 29.06.2020 um eine detaillierte Darstellung des Ausbaus der genannten Straßen als Fahrradstraße, um eine von der Verwaltung gewünschte Stellungnahme bis zum 10.07.2020 abgeben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Renken
Bündnis 90/Die Grünen im Emder Rat
Bernd Renken
Fraktionsvorsitzender
Am Delft 19
26721 Emden

fon/fax 04921 359503
bernd.renken@gruene-emden.de
Folge uns ...
Kontakt