Nach Gerichtsurteil zu Schottergärten: Bauaufsicht soll aktiv werden 19. Januar 20239. Januar 2024 Pressemitteilung der Gruppe GFRÜNE feat. Urmel vom 19.01.2023 Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass die niedersächsischen Bauaufsichtsbehörden die Beseitigung von Schottergärten anordnen können. Der Gerichtsbeschluss ist unanfechtbar. (siehe Anhang) Die Gruppe GRÜNE feat. Urmel fordert deshalb von den zuständigen Behörden der Stadtverwaltung, auf dieser gerichtsfesten Grundlage die Eigentümer von Grundstücken mit Schottergärten zur Einhaltung des Rechts anzuhalten. Da dies ein Geschäft der laufenden Verwaltung ist, braucht es dazu keinen Ratsbeschluss, sondern die Aufgabenwahrnehmung durch den Oberbürgermeister. Die Ratsgruppe zieht einen Vergleich: Wer gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, muss mit Konsequenzen wie Bußgeld bei falschem Parken und Fahrverbot bei Raserei rechnen. Dagegen werden Verstöße gegen die Bauordnung als Kavaliersdelikte behandelt und ihnen mit Untätigkeit begegnet. Das beschädigt das Vertrauen in rechtsstaatliches Handeln. Die Stadt Emden hat Personal für die Überwachung des ruhenden Verkehrs im Stadtgebiet, sie könnte dieses Personal auch für die Kontrolle der Einhaltung des Baurechts einsetzen. Pressemitteilung des Nds. Oberverwaltungsgerichtes als PDF Gruppe GRÜNE feat. Urmel Folge uns ...