Zum Bind: Bis zu 30 Bäume werden gefällt

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Bild: CC BY-SA 3.0 - H.G.Graser
Pressemitteilung von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
im Emder Rat

Von den 48 Bäumen an der Straße „Zum Bind“ werden bis zu 30 Bäume der Erschließung des Baugebietes zum Opfer fallen. Dies geht aus der Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor. 18 der Bäume sind durch die Baumschutzsatzung geschützt.

In welchem Umfang diese betroffen sind, ist noch offen. Die 17 Bäume auf der Westseite der Straße werden jedoch komplett entfernt, um dort einen Gehweg anzulegen.

Noch sind vom Investor keine Anträge gestellt. Da die Bäume in den Sommerferien gefällt werden sollen, ist aus Gründen des Artenschutzes eine Ausnahmegenehmigung für erforderlich. „Die Anträge liegen noch nicht vor, sind vom Investor aber bereits der Unteren Naturschutzbehörde angekündigt worden. Es wird eine grundsätzliche Ausnahmegenehmigung vom § 39 BNatSchG. Absatz 5.2 beantragt. Dies bedeutet, dass die Bäume auch im Zeitraum zwischen März und September gefällt werden dürfen, insofern die Umweltbaubegleitung keine Gefährdung des Artenschutzes feststellt (brütende Vögel und Fledermäuse).“

Die Grünen erwarten vom Investor, dass bei der Umsetzung der Baumaßnahmen vorrangig die unter Schutz stehenden Bäume Rücksicht erhalten bleiben. Das dies bei gutem Willen möglich ist, wurde mit der Umplanung für den Bau des Gebäudes an der Ecke Große Straße/Ringstraße gezeigt. Dort bleibt der alte Baumbestand entlang der Großen Straße anders als ursprünglich vorgesehen erhalten.

Die Antwort der Verwaltung im Wortlaut:

  1. Wie viele Bäume stehen beiderseits des auszubauenden Teils der Straße?
    Westlich der Straße „Zum Bind“ befinden sich 17 Bäume und 31 Bäume östlich davon.
  2. Welche dieser Bäume sind gemäß der städtischen Baumschutzsatzung geschützt?
    Am Freitag dem 18.05. fand eine gemeinsame Ortsbegehung des Investors zusammen mit Mitarbeitern*innen der Unteren Naturschutzbehörde und dem BEE statt. 18 der Bäume sind durch die Baumschutzsatzung geschützt.
  3. Lässt sich die vom Investor zur Erschließung des Bebauungsgebietes beabsichtigte Verbreiterung der Straße auf 5m mit Anlage eines Gehweges ohne Eingriffe in den Baumbestand durchführen?
    Nein, die Minimalbreite von 5m ergibt sich aus der Notwendigkeit, für die Bauphase einen gesonderten Gehweg einzurichten. Dies wurde von mehreren Bürgern im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gefordert und in der Abwägung als berechtigter Einwand eingestuft. Die Bäume östlich und westlich der Straße stehen für diese Ausbaubreite zu eng, sodass ein Eingriff in den Baumbestand unumgänglich ist. Es wird allerdings eine Umweltbaubegleitung geben, um sicherzustellen, dass so wenig Bäume wie möglich entfernt werden.
  4. Die Straßenbaumaßnahme soll in den Sommerferien stattfinden. Hat der Investor bereits einen Plan zum Ausbau der Straße vorgelegt?
    Ja, die Ausbaupläne liegen bereits vor und wurden vom BEE bereits geprüft. Sie sind Grundlage des Erschließungsvertrages und der Beschlussvorlage zum Erschließungsvertrag im nichtöffentlichen Teil des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am 31.05.2018 beigefügt.
  5. Falls ja, welche Bäume sind von der Maßnahme betroffen und wie viele stehen davon unter Schutz?
    Im Bauleitplanverfahren wurde bereits festgestellt, dass durch die Stichstraßen in das Baugebiet voraussichtlich 10 bis 13 der Bäume östlich der Straße „Zum Bind“ entnommen werden. Die Lage der Zufahrten steht noch nicht endgültig fest, sodass noch nicht abschließend feststeht, wie viele geschützte Bäume gefällt werden müssen. Weitere Bäume werden im Bereich des ehemaligen Resthofes evtl. entnommen. Dadurch, dass der Resthof nun doch erhalten bleiben soll, besteht die Möglichkeit, dass diese Bäume erhalten bleiben.
    Im Rahmen der Ausführungsplanung der Straßenertüchtigung zeichnet sich ab, dass die 17 Bäume westlich der Straße entnommen werden. Alle Bäume werden im Rahmen des jeweiligen Planverfahrens kompensiert.
  6. Liegen der Verwaltung Anträge auf Aufhebung des Schutzes zwecks Beseitigung der Bäume vor? Falls ja, wie wurden diese beschieden?
    Die Anträge liegen noch nicht vor, sind vom Investor aber bereits der Unteren Naturschutzbehörde angekündigt worden. Es wird eine grundsätzliche Ausnahmegenehmigung vom § 39 BNatSchG. Absatz 5.2 beantragt. Dies bedeutet, dass die Bäume auch im Zeitraum zwischen März und September gefällt werden dürfen, insofern die Umweltbaubegleitung keine Gefährdung des Artenschutzes feststellt (brütende Vögel und Fledermäuse).
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