Naturschutz: Stadt verschleppt die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans Nach Beschluss 2013 noch immer kein Ergebniss

Bild Bunkermuseum Pressemitteilung
Bild: CC BY-SA 3.0 - H.G.Graser
Pressemitteilung von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
im Emder Rat

Die GRÜNE Fraktion kritisiert den schleppenden Umgang der Verwaltung mit der bereits 2013 beschlossenen Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes. Der Landschaftsrahmenplan ist ein Fachgutachten Naturschutz für das gesamte Gebiet der Stadt. „Die andauernden Verzögerungen sind nicht mehr nachvollziehbar. Es sei denn, man will den Naturschutz in Emden hintenanstellen. Wir sind mit unserer Geduld am Ende und haben deshalb den Antrag gestellt, die Thematik im Rat zu behandeln“, begründet Fraktionsvorsitzender Bernd Renken den Vorstoß der GRÜNEN.

„Schließlich ist die Stadt laut eigener Aussage nach dem Bundesnaturschutzgesetz zur Fortschreibung gesetzlich verpflichtet.“ Wenn das zutrifft, liegt damit ein gravierender Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz vor.

Der Antrag im Wortlaut:

Die Verwaltung stellt dem Rat die vorliegenden Ergebnisse der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt vor.

Begründung:

Der Verwaltungsausschuss hat nach vorheriger Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt am 30.09.2013 die Auftragsvergabe für die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes beschlossen. In der Beschlussvorlage heißt es zur Begründung:

Der Landschaftsrahmenplan ist ein Fachgutachten für den Naturschutz. Er stellt für das gesamte Gebiet der Stadt Emden den gegenwärtigen Zustand von Natur und Landschaft, die voraussichtlichen Änderungen, die anzustrebenden Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ziele gutachtlich dar und begründet sie.

Die Stadt Emden ist gemäß § 10 (2) BNatSchG zur Aufstellung bzw. der Fortschreibung eines Landschaftsrahmenplanes verpflichtet.
Gemäß § 9 (4) BNatSchG hat die Stadt Emden derzeit die zwingende Verpflichtung zur Fortschreibung, da wesentliche Änderungen des Zustandes von Natur und Landschaft und daraus resultierend gravierende Änderungen in den Zielsetzungen des Naturschutzes stattgefunden haben.

Die naturschutzfachlichen Datenerfassungen für den vorliegenden Landschaftsrahmenplan gehen auf das Jahr 1990 zurück und bedürfen der Aktualisierung und Überarbeitung.

In der Vorlage wurde zudem zugesagt: Die wesentlichen Ergebnisse des Landschaftsrahmenplanes werden im Ausschuss in ca. 1 Jahr vorgestellt werden können. Nachdem dies entgegen der Ankündigung jedoch auch nach Ablauf von zwei Jahren nicht geschehen ist, haben wir GRÜNE mit Antrag vom 07.01.2016 einen Bericht angefordert.

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am 21.04.2016 wurde seitens der Verwaltung erklärt, dass mehrere Umstände bei der Erstellung zu einer Zeitverschiebung von insgesamt einem halben Jahr gegenüber der ursprünglichen Planung führten. Laut der überarbeiteten Zeitplanung sollte der Entwurf nunmehr Ende 2016 vorliegen. In der Stellungnahme der Verwaltung heißt es dazu: „Für die Aktualisierung des Landschaftsrahmenplans aus dem Jahr 1990 sind die Erhebungen zu Flora, Fauna, den abiotischen Faktoren und zum Landschaftsbild jetzt weitestgehend abgeschlossen und werden nun bis zum Frühjahr 2016 vom Gutachterbüro in Karten dargestellt. Anschließend ist die Vorstellung im Ausschuss vorgesehen.“

Entgegen dieser Ankündigung wurde von Seiten der Verwaltung auch dieser Zeitplan nicht eingehalten und der  aktualisierte Landschaftsrahmenplan nicht vorgelegt. Die Verwaltung selbst hat gleichwohl in ihrer Stellungnahme von einer zwingenden Verpflichtung zur Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes gesprochen. Wenn das zutrifft, dann liegt hier zweifellos ein gravierender Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetzes vor.

Bernd Renken
Fraktionsvorsitzender
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Emder Rat

Folge uns ...
Kontakt