E-Lastenfahrräder in Verwaltung und Betrieben Fördermöglichkeiten sollen geprüft werden

Hinweisbild Antrag

Im Rahmen des Klimaschutzes sollten E-Lastenfahrräder genutzt werden. Entsprechende Fördermöglichkeiten des Bundesumweltministeriums sollten daher geprüft und beantragt werden. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt deshalb einen entsprechenden Antrag.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgenden Antrag zur Beschlussfassung in den zuständigen Gremien:

Antrag:

Die Verwaltung prüft die Einsatz- und Beschaffungsmöglichkeiten von E-Lastenfahrrädern in allen kommunalen Einrichtungen und Gesellschaften unter Nutzung der Kleinserien-Förderung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative und berichtet dem Rat über das Prüfungsergebnis und mögliche Beschaffungen von E-Lastenfahrrädern.

Begründung:

Der Rat der Stadt Emden hat mit seinen Beschlüssen zum Klimaschutz die Grundlagen für die städtischen Klimaschutzinitiativen geschaffen. Programme und Maßnahmen wurden beschlossen, um die Ziele des Masterplans 100 % Klimaschutz zu erfüllen. Eine maßgebliche Bedeutung für die Erreichung dieser Ziele hat der Verkehrssektor. Es geht um die Vermeidung und Verminderung von CO2-Emissionen. Neben der Stärkung des Radverkehrsanteils hat auch die E-Mobilität einen großen Stellenwert. E-Bikes für den Individualverkehr haben sich in den letzten Jahren durchgesetzt. Für den Transportsektor im innerörtlichen Verkehr können E-Lastenfahrräder ebenfalls eine große Bedeutung erlangen.

Das Bundesumweltministerium fördert im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) innovative Klimaschutztechnologien, die ein maßgebliches Klimaschutzpotenzial aufweisen, bisher jedoch erst im Kleinserien-Maßstab produziert werden. Ziel der Förderung ist es, dass sich die geförderten Technologien nachhaltig und jenseits des Kleinserien-Maßstabs im Markt etablieren können und dass ihr Klimaschutzbeitrag auf diese Weise steigt.

Gefördert werden E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenanhänger, die jeweils ein Mindest-Transportvolumen von einem Kubikmeter (m3) und eine Nutzlast von mindestens 150 Kilogramm aufweisen. Bei Gespannen muss das Gesamttransportvolumen mindestens 1 m³ erreichen. Die Förderhöchstgrenze beträgt 30 Prozent, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenrad beziehungsweise E-Lastenradanhänger oder pro Gespann.

Neben privaten und kommunalen Unternehmen können auch Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise), Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Krankenhäuser Anträge stellen.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Renken

Fraktionsvorsitzender

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