Circus Krone in Emden Wildtiere im Zirkus

Hinweisbild Anfrage

Aufgrund des bevorstehenden Gastspiels des Circus Krone im Juli stellt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bezüglich der Wildtiere folgende Anfrage:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN  stellt folgende Anfrage an  die Verwaltung:

Anfrage Circus Krone in Emden

Laut Tourneeplan des Circus Krone wird das Unternehmen vom 25.07. – 30.07.2018 in Emden auf dem Schützenplatz auftreten. Der Rat der Stadt Emden hat sich für ein Wildtierverbot in Zirkussen ausgesprochen. Für Niedersachsen hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden, dass kommunale Satzungen, nach der Städte Zirkussen mit Wildtieren keine öffentlichen Flächen zur Verfügung stellen dürfen rechtswidrig sind. In Emden tritt der Zirkus auf einer privaten Fläche auf, gleichwohl kann die Verwaltung aus Gründen der Gefahrenabwehr und zwecks Sicherstellung des Tierschutzes tätig werden.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) empfiehlt unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OVG den Städten und Gemeinden rechtskonforme Möglichkeiten, um gegen die Haltung von Wildtieren in Zirkussen vorzugehen: „ Aber die Kommunen können auf der Basis des Ordnungsrechts Sicherheitsauflagen für Zirkusbetriebe machen, beispielsweise zum Thema Umzäunung und Aufsichtspersonal. Außerdem können Städte und Gemeinden bei der Erlaubnis nach dem Tierschutz überprüfen, ob tierschutzrechtliche Bestimmungen verletzt werden. Sie können sich auf Erkenntnisse des Tierschutzes und der Tierverhaltensforschung beziehen, die in einer Bundesratsdrucksache beschrieben wurden. Diese rechtfertigten es, über die tierschutzrechtlich geforderten Maßnahmen hinauszugehen.“

Durch Ausbrüche von Zirkustieren sind immer wieder Personen- und Sachschäden verursacht worden. Es gibt tierschutzrechtliche Empfehlungen z.B. an die Haltung von Elefanten in Zirkussen wie Mindestgröße der Gehege, Aufenthalt im Stall und Außenbereich und zur Reduzierung der quälerischen Fixierung. Die Elefanten müssen demnach täglich soviel Zeit wie möglich freilaufend in der Gruppe verbringen können (mindestens 12 Stunden).
Zur Beschäftigung sind zusätzliche Anreize zu schaffen. Hierzu sind den Elefanten verschiedene Bodensubstrate (Stroheinstreu, Sand, Holzschnitzel) zu bieten. Außerdem müssen die Gehege weitere Strukturen aufweisen, wie Sandhügel, Suhlen (im Sommer), Scheuermöglichkeiten (Baumstämme) etc. (Quelle: Praxisorientierte Anforderungen an die Haltung von Elefanten im reisenden Zirkus, Auf Anfrage der Stabsstelle der Landesbeauftragten für Tierschutz in Baden-Württemberg, Autor: Dipl.-Biol. Tobias Dornbusch)

Dieses vorausgeschickt, fragen wir die Verwaltung:

  1. Ist der Verwaltung bekannt, welche Tierarten im Circus Krone gehalten werden? Falls ja, um welche Tierarten in welcher Anzahl handelt es sich?
  2. Hat die Verwaltung zum Schutz der Bevölkerung vor potenziell gefährlichen Tierarten wie Großkatzen, Menschenaffen, Elefanten, Großbären, Nashörner, Flusspferde, Giraffen auf Basis des Ordnungsrechts Sicherheitsauflagen für den Circus Krone erlassen oder beabsichtigt sie dies? Falls ja, welche sind dies?
  3. Welche Anforderungen werden an die Umzäunung des Zirkusgeländes  gestellt?
  4. Welche Anforderungen werden an das Aufsichtspersonal  gestellt?
  5. Verlangt die Verwaltung vom Circus Krone als Sicherheit für möglicherweise entstehende Schäden die Hinterlegung einer Kaution und falls ja, in welcher Höhe?
  6. Welche Haltungsanforderungen werden für die jeweiligen Tierarten gestellt? Wie sind die Anforderungen an die Größe der Gehege für die mitreisenden Tiere, die Ausbruchssicherheit und artgerechte Ausstattung? Wie wird die Einhaltung der Haltungsanforderungen geprüft?

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Renken
Fraktionsvorsitzender
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Emder Rat

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