Barrierefreie Übergänge an Umlaufsperren Kesselschleuse Vorbild für weitere Maßnahmen?

Hinweisbild Anfrage

Nachdem die Umlaufsperre an der Kesselschleuse barrierefrei gestaltet wurde, stellt die Frakion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Umgestaltung der weiteren Umlaufsperren folgende Anfrage:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit der Neugestaltung des Überweges an der Kesselschleuse, an der die Stadt Emden mit dem Baubetrieb beteiligt war, wurden die Umlaufsperren so aufgestellt, dass nunmehr ein barrierefreier Übergang für Rollstuhlfahrer gewährleistet sein soll. Der Abstand zwischen den Bügeln wurde vergrößert auf 165 cm, der Versatz zwischen dem vorderen und hinteren Bügeln beträgt ca. 40 cm, so dass sich eine Durchfahrtsbreite von rund 170 cm ergibt. Dies geschah laut Presseberichten in Abstimmung und mit Beteiligung von Rollstuhlfahrern.

Die für die Kesselschleuse erreichte Barrierefreiheit sollte Vorbild sein für andere, z.B. an den Wallübergängen noch vorhandenen Umlaufsperren (Wolthuser Straße, Boltentorstraße) falls man sie nicht komplett entfernen kann. Bei einer selbst durchgeführten Messung konnte ich feststellen, dass die Durchgangsbreiten um bis zu 30 cm geringer waren als am Durchgang an der Kesselschleuse.

Dies vorausgeschickt, frage ich die Verwaltung:

  1. Ist eine barrierefreie Anpassung wie am Übergang Kesselschleuse auch an weiteren Orten beabsichtigt? Falls nicht, aus welchen Gründen?
  2. Welche Gründe sprechen gegen eine komplette Entfernung der noch an den Wallübergängen vorhandenen Umlaufsperren?

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Renken
Fraktionsvorsitzender
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Emder Rat

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